Energieeffizienzklassen von Gebäuden


Für alle Wohngebäude gilt seit 2014 die Energieausweispflicht!

Seit 1. Mai 2014 muss jeder Eigentümer bei Neuvermietung oder Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen, sowie bei Immobilienanzeigen die energetischen Kennwerte und die Effizienzklasse des Gebäudes angeben.


 Wer benötigt welchen Energieausweis:

 

Unterschiede bei der Wahl des Energieausweises:

Der Energieverbrauchsausweis wird aus dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre eines Wohngebäudes ermittelt und ist somit sehr Nutzerabhängig. Er sagt nichts über die tatsächlichen Energiekosten eines Gebäudes aus.

 Der Energiebedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes, wobei die Wärmeverluste der einzelnen Gebäudeteile über eine Software ermittelt werden. Somit erhalten Sie einen Energiebericht mit den tatsächlichen Wärmeverlusten des Gebäudes.

Ein Energiebedarfsausweis ist immer aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis.


Nähere Informationen zur staatlichen Förderung von Energieausweisen finden Sie unter Fördermittel


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