Heizungsförderung für Bestandsgebäude:  

Heizen mit Erneuerbaren Energien


Wird die vorhandene Öl- oder Gasheizung gegen eine Heizungsanlage, die mit erneuerbaren Energien heizt ausgetauscht, wird dieses durch die Bundesregierung gefördert. Diese Zuschüsse können Sie bei der KfW beantragen. 

Welche Förderungen es noch gibt, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Heizungserneuerungen gibt es von der KfW Zuschüsse und einen Ergänzungskredit, sofern eine Zusage für einen Zuschuss vorliegt.
  •  Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommen Sie Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen.
  •  Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Weitere Boni können dazukommen.
  • Es gibt noch weitere Förderungen für Maßnahmen an Ihrem Wohnhaus: Von der Dämmung des Dachs oder der Außenwände, einbruchsicheren Fenstern bis hin zum barrierefreien Hauseingang und der Nutzung erneuerbarer Energien.

 

Heizungsoptimierung für Bestandsgebäude:

 

 Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

NEU: Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. 

 

Gefördert werden:
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder          gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme


Weitere Informationen finden Sie über die nachfolgenden Links zur KFW & BAFA 
Quelle: KFW & BAFA Veröffentlichung

 

 


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