Energieeinsparpotenzial bei älteren Wohngebäude
Energiesparen, Umwelt schonen, kosten senken und das alles mit staatlicher Förderung
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
Gefördert werden:
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
Für die Planung der Sanierungsmaßnahme und der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen benötigen sie einen von der KFW & BAFA zugelassenen Energieberater.
Als Sachverständiger für Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden unterstütze ich Sie gerne bei Ihren Vorhaben.
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