Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Energieeinsparpotenzial bei älteren Wohngebäude

Energiesparen, Umwelt schonen, kosten senken und das alles mit staatlicher Förderung

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.

  • Wärmedämmung von Wänden, Kellern und Geschossdecken sowie Dachflächen
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und der Einbruchschutz
  • Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen

Für die Planung der Sanierungsmaßnahme und der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen benötigen sie einen von der KFW & BAFA zugelassenen Energieberater. 

Als Sachverständiger für Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden unterstütze ich Sie gerne bei Ihren Vorhaben.

KFW Produktfinder      Hier geht es zur KFW      Hier gehts zum BAFA

 Zurück zu 

Fördermittel